Bundestag beschließt „Krankenhauszukunftsgesetz“

Der Bundestag hat am 18. September 2020 dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Mit diesem Gesetz wird das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt, das durch die Regierungskoalition am 3. Juni 2020 beschlossen worden war. Das Krankenhauszukunftsgesetz ist in zwei Teile gegliedert. Der eine Teil betrifft notwendige Investitionen im Bereich Modernisierung: Die Krankenhäuser sollen in den Aufbau von Notfallkapazitäten, die Verbesserung der digitalen Infrastruktur, z.B. Patientenportale und elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, und in eine verbesserte IT-Sicherheit investieren.

Der andere Teil des KHZG betrifft staatliche Hilfen, die die finanziellen Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Krankenhäuser auffangen sollen. Das Ziel dabei ist es, Erlösrückgänge der Krankenhäuser, die in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2019 wegen der Pandemie entstanden sind, in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell zu ermittelt und auszugleichen.

Für das Krankenhauszukunftsgesetz stellt der Bund 3 Milliarden Euro bereit, die Länder sollen weitere 1,3 Milliarden Euro Investitionsmittel aufbringen. Das Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, tritt im Oktober 2020 in Kraft.