Bundestag lockert Vorgaben für Datenschutzbeauftragte

Nach einer Entscheidung des Bundestages von Ende Juni 2019 müssen Kleinunternehmen – auch Arztpraxen – unter 20 Mitarbeitern zukünftig keinen Datenschutzbeauftragten mehr benennen. Bisher sind Unternehmen ab zehn Mitarbeitern durch die Datenschutzgrundverordnung zur Nennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Der Bundestag möchte mit der Lockerung dieser Vorgabe kleine und mittlere Unternehmen sowie ehrenamtlich tätige Vereine entlasten.

Die Gesetzesänderung ist sowohl in der Opposition als auch unter Datenschützern höchst umstritten. Generell muss der Datenschutz auch in kleineren Betrieben gewährleistet werden – dies könnte schwieriger werden, wenn kein geschulter Datenschutzbeauftragter beratend zur Verfügung steht.

Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.