BVA fordert aktuelle Anpassung der GOÄ

Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e. V. hat Anfang November 2022 einstimmig beschlossen, sowohl Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Karl Lauterbach als auch die Bundesärztekammer aufzufordern, angesichts der seit über 25 Jahren ausbleibenden Anpassung der Leistungsziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der aktuellen Inflation und steigenden Energiepreise zeitnah den Punktwert zu erhöhen oder hilfsweise den Regelsteigerungssatz von aktuell 2,3 auf mindestens 3,0 anzuheben, solange keine neue GOÄ in Kraft tritt. Wenn eine Erhöhung der Steigerungsfaktoren nicht bis zum 31. Dezember 2022 erfolge und die neue GOÄ bis dahin vom BMG nicht verordnet würde, sollen alle Landesärztekammern und die Bundesärztekammer aufgefordert werden, die Maßnahmen entsprechend des Beschlusses Ic-131 des Deutschen Ärztetages 2022 in Bremen umzusetzen. Danach soll die Bundesärztekammer die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sog. Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz nachhaltig informieren. Diese Abdingung soll insbesondere für Gesprächs-, persönliche Untersuchungs- und andere zuwendungsintensive Arztleistungen verstärkt in Erwägung gezogen werden.