BVOU warnt: Neue AU-Regelung raubt den Akutpatienten die Termine

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Wer mit einem Kreuzbandriss, einer schweren Fraktur oder einem akuten Bandscheibenvorfall dringend Hilfe sucht, wird in Zukunft in völlig überlasteten Wartezimmern stranden. Der Grund: Die geplante Reform der Koalition droht die orthopädischen und unfallchirurgischen Praxen in Deutschland endgültig zu blockieren. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) schlägt deshalb Alarm. Die Verpflichtung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen, wird zu Millionen medizinisch unnötiger Arztbesuche führen.
Bürokratie schafft Problem in der Praxis: Wer sich beim Freizeitsport oder im Haushalt eine leichte Muskelzerrung, eine harmlose Prellung oder eine unkomplizierte Fußverstauchung zuzieht, benötigt meist nur zwei Tage Ruhe und ein Kühlpack auf dem heimischen Sofa. Medizinisch ist ein Arztbesuch am ersten Tag völlig überflüssig. Durch die neue Reform müssen diese Patienten nun jedoch zwingend sofort in die Praxis – nur um die bürokratische Bescheinigung für den Arbeitgeber abzuholen. „Unsere Kapazitäten sind bereits sehr stark ausgelastet“, erklärt Dr. med. Anna-Katharina Doepfer, BVOU-Vizepräsidentin aus Hamburg. „Wenn zusätzlich viele Menschen in die Praxen kommen, die vor allem eine Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigen, wird das den Praxisalltag deutlich belasten. Es bleibt definitiv weniger Zeit und führt zu einer weiteren Terminverknappung für zeitnah notwendige Facharzttermine.“
Sparen am falschen Ende – BVOU fordert Kurskorrektur: Erschwerend kommt hinzu, dass parallel die finanziellen Mittel gekürzt werden sollen, die bisher eine schnelle Vergabe von Facharztterminen ermöglicht haben. Der Verband fordert von der Politik ein sofortiges Umdenken: Statt praxisferner Vorschriften, die das System mit Bürokratie verstopfen, braucht das Gesundheitswesen eine Stärkung der ambulanten Strukturen. Eine dezentrale und schnelle Versorgung darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

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