Corona: Aktualisierte Handlungsempfehlungen des BVA

Aufgrund der dramatischen Entwicklung der Corona-Pandemie hat der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) am 22. März 2020 erneut seine Handlungsempfehlungen angepasst. In der neuen Empfehlung appelliert der BVA nochmals eindringlich, in den kommenden Wochen täglich alle Notfälle und lediglich die medizinisch absolut erforderlichen Kontrollen sowie die dringend notwendigen Operationen zu erledigen. Dies sollte mit möglichst wenig Patienten und mit möglichst wenig Personal vonstatten gehen. Auch eine Reduktion der Anwesenheitssprechzeiten hält der BVA für sinnvoll. Der Berufsverband setzt sich aktuell stark dafür ein, dass die Augenärzte – aufgrund ihrer besonderen Gefährdung – bei der Verteilung von Schutzmasken bevorzugt behandelt werden.

Die bereits in den letzten Handlungsempfehlungen dargelegten Ratschläge gelten weiterhin: Patienten sollten – zur Vermeidung des Zusammentreffens mehrerer Patienten in der Praxis – vor einem Praxisbesuch unbedingt telefonisch Kontakt aufnehmen und telefonische Beratungen sollten – sofern möglich – bevorzugt durchgeführt werden.

Es wird dringend empfohlen, alle Praxen geöffnet zu halten und zügig einen Antrag auf Kurzarbeit zu stellen. Aktuell sind bereit 70000 Anträge gestellt, deren Bearbeitung zeitverzögert erfolgt. Die Kurzarbeit muss nicht zwingend direkt nach der Beantragung erfolgen, sie kann im Laufe der nächsten 12 Monate begonnen werden. Falls innerhalb dieser 12 Monate zwischenzeitlich mit voller Arbeitszeit gearbeitet wird, verlängert sich diese Frist zudem um die entsprechende Zeit.

Weitere Informationen zur Kurzarbeit hat der BVA auf seiner Homepage im Separee für Mitglieder bereitgestellt.