Corona: G-BA verlängert Sonderregeln für verordnete Leistungen bis Ende März 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat aufgrund des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens am 21. Januar 2021 die Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen bis zum 31. März 2021 verlängert. Diese betreffen die Möglichkeit von Videobehandlungen, Verordnungen nach telefonischer Anamnese sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben. So können Folgeverordnungen und Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten beispielsweise weiterhin nach telefonischer Anamnese ausgestellt und postalisch an die Patienten geschickt werden. Auf diese Weise soll der direkte Kontakt zwischen Ärzten und Patienten weiterhin geringgehalten werden. Die Regelungen sind nicht regional begrenzt, sie sind für alle Bundesländer gültig.
Die KBV hat für die Vertragsärzte eine Übersicht über die geltenden Corona-Sonderregeln zusammengestellt, die auf ihrer Internetseite abrufbar ist.