Corona: Impfpflicht für Praxispersonal

Am 10. Dezember 2021 hat der Bundestag innerhalb einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zum Schutz der vulnerablen Personengruppen eine Impfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen beschlossen. Diese tritt ab Mitte März 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss das Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die mit der Betreuung von pflegebedürftigen Personen und Menschen mit Behinderungen betraut sind, ihrem Arbeitgeber ein Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegen. Läuft das Zertifikat ab, so muss innerhalb eines Monats ein neues Zertifikat vorgelegt werden. Liegt kein Nachweis vor oder besteht der Verdacht, dass der Nachweis gefälscht wurde, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren. Die oberste Landesgesundheitsbehörde kann anschließend weitere Schritte einleiten, beispielsweise ein Beschäftigungsverbot in der jeweiligen Einrichtung.

Geimpftes Praxispersonal benötigt nur noch zwei Tests pro Woche

Ebenfalls geändert hat der Bundestag die Vorgaben für geimpftes Personal hinsichtlich des Testens. Nach dem neuen Gesetz ist es ausreichend, wenn sich geimpftes und genesenes Personal aus Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur noch zweimal pro Woche mittels Antigen-Schnelltest testet. Der Gesetzgeber hat mit dieser Änderung auf die massive Kritik von Seiten der Ärzteschaft und der Gesundheitsminister der Länder reagiert. Die Kosten für die Tests sind – unabhängig vom Impfstatus der zu testenden Person – durch die Coronavirus-Testverordnung abgedeckt: Praxen können monatlich zehn Tests pro Person über ihre Kassenärztliche Vereinigung abrechnen, es werden 3,50 Euro pro Test erstattet – sofern dieser auf der Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt ist. Bei bestehenden Lieferengpässen sollte die Praxis diese dokumentieren. Die Testergebnisse müssen weiterhin in der Praxis bzw. der Einrichtung dokumentiert werden, jedoch müssen diese der zuständigen Behörde lediglich auf Verlangen weitergeleitet werden.