Corona: KBV und Zi setzen sich für Weiterführung des Schutzschirms für Praxen ein

Anfang Februar 2021 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) erneut an die Politik appelliert, den Schutzschirm für die über 100000 Arztpraxen zu verlängern. So müsse der Schutzschirm auch Präventionsleistungen und extrabudgetäre Leistungen erfassen. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, äußerte sich hierzu: „Die Praxen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie die Versorgung in vollem Umfang aufrechterhalten haben, obwohl weniger Patienten behandelt werden konnten. Ein fehlender Ausgleich der Honorarverluste dürfte Auswirkungen auf die künftige ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten haben. Das kann niemand wollen. Spätestens zum Impfen werden die Praxen wieder in voller Personalstärke benötigt.“ Zudem seien weitere unterstützende Maßnahmen auch im Hinblick auf die stark eingebrochenen Leistungszahlen zur Früherkennung notwendig. „Die von uns ausgewerteten Daten für die ersten drei Quartale 2020 zeigen, dass die für die Früherkennung von potenziell ernsthaften Erkrankungen so wichtigen Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs- oder Mammographie-Screening von März bis Mai um bis zu 97% eingebrochen sind. Im dritten Quartal sehen wir zwar eine langsame Erholung der Zahlen, aber noch keinen Nachholeffekt“, so Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzende des Zi.

Der Schutzschirm habe, so A. Gassen, während der ersten Pandemiewelle die medizinische Versorgung gesichert – ohne wesentliche zusätzliche finanzielle Belastungen der Krankenversicherungen zu verursachen. „Die Vertragsärztinnen und -ärzte stemmen sich Tag für Tag mit ihren Praxisteams gegen die zweite Corona-Welle. Sie arbeiten bis zum Anschlag für ihre Patientinnen und Patienten. In dieser Situation erwarten wir, dass die Politik den Niedergelassenen den Rücken stärkt und ihnen beisteht. So wie sie das selbstverständlich auch bei den Krankenhäusern tut. Denn nochmal: Ohne den ambulanten Schutzwall hätten wir die erste Phase im Frühjahr 2020 längst nicht so gut überstanden. Und ohne die vertragsärztlichen Praxen werden wir die ungleich schwierigere zweite Phase, in der wir uns gerade befinden, nicht bestehen können“, so A. Gassen.