Corona: Nachweispflicht für CME-Punkte bis Jahresende verlängert

Nach einer Absprache zwischen der Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem Bundesgesundheitsministerium wird die Nachweispflicht der 250 für Ärzte vorgeschriebenen Fortbildungspunkte bis zum Jahresende 2020 verlängert. Dies gilt auch für Ärzte, deren Honorar aufgrund einer zu niedrigen Anzahl an Fortbildungspunkten gekürzt wurde und die die Auflage erhalten haben, die fehlenden Punkte nachzuholen. Grund ist der massive Ausfall von Fortbildungsveranstaltungen, Kongressen und Qualitätszirkelsitzungen, der ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte erschwert. Die Übergangsregelung aus Juni 2020, nach der 200 Fortbildungspunkte genügten, ist ausgelaufen.