Corona: Neue Arbeitsschutzregel veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 10. August 2020 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erstellt. Sie wurde gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin entwickelt und tritt umgehend nach ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft. Die Regel konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz, die das Infektionsschutzgesetz während der aktuellen Pandemie vorgibt. So wird angegeben, welche Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens dazu beitragen, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und auf niedrigem Niveau zu halten. Wichtigste Instrumente bleiben weiterhin Abstand, Hygiene und das Tagen von Masken. Unternehmen, die sich an die neue Arbeitsschutzregel halten, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abrufbar.