Corona: Sonderregelungen um weitere drei Monate verlängert

Nach einer Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verlängern sich aufgrund der aktuell angespannten Infektionslage viele Sonderregelungen um weitere drei Monate. So gelten die Sonderregelungen zur telefonischen Konsultation, zur Videosprechstunde und zur Erstattung von Portokosten nun zunächst bis zum 31. März 2021. Ursprünglich sollten sie nur bis Ende des Jahres 2020 gelten. Eine detaillierte Auflistung der gültigen Sonderregelungen mit Ablaufdatum stellt die KBV auf ihrer Homepage zur Verfügung.