Corona: Telefonische Krankschreibung jetzt auf zwei Wochen ausgeweitet

Seit dem 23. März 2020 ist es Vertragsärzten erlaubt, Patienten telefonisch für die Dauer von zwei Wochen krankzuschreiben. Die Ausstellung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war bis zu diesem Zeitpunkt für maximal 7 Tage erlaubt.

Voraussetzung ist, dass die Patienten unter einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leiden. Auch Patienten mit Infektionsverdacht gemäß Robert Koch-Institut fallen – sofern sie lediglich leichte Beschwerden haben – unter diese Regelung. Bei diesen sollte der Arzt die Patienten zudem darüber informieren, wo sie sich testen lassen können. In einigen Regionen wird hierfür eine Überweisung (Muster 10) benötigt, die mit der Post zugeschickt werden sollte. Es ist diesen Patienten dringend anzuraten, im Falle einer gesundheitlichen Verschlechterung – nach telefonischer Anmeldung – den Arzt aufzusuchen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 23. Juni 2020