COVID-19-Impfstoffe: Jetzt ein Rezept für Bestellung ausreichend

Für die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen müssen Arztpraxen ab 24. August 2021 nur noch ein Rezept bei der Apotheke einreichen, die Trennung nach Erst- und Zweitimpfungen sowie zukünftig nach Auffrischimpfungen ist nicht mehr notwendig, teilte die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Schreiben mit. Auf der Verordnung müsse lediglich vermerkt sein, wie viele Dosen von welchem Impfstoff – BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson – benötigt werden. Auffrischimpfungen, die mit mRNA-Impfstoffen durchgeführt werden, sind ab dem 1. September 2021 möglich. Allerdings muss noch geklärt werden, wer zum dritten Mal beziehungsweise nach einer Impfung mit Johnson & Johnson zum zweiten Mal geimpft werden darf. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt auch, wie hoch der Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrischimpfung sein muss. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission werde hierzu erwartet, so die KBV. Da die Auffrischimpfungen ebenso wie die Erst- und Zweitimpfungen dokumentiert werden müssen, passt der Dachverband der Kassenärztliche Vereinigungen das Impf-DokuPortal derzeit an.