COVID-19-Impfstoffe müssen zwei Wochen im Voraus bestellt werden

Seit Mitte Juli 2021 verteilt das Bundesministerium für Gesundheit (BGM) die COVID-19-Impfstoffe nur noch nach Bedarf und nicht mehr nach dem Bevölkerungsanteil je Bundesland. Damit das BGM und der Großhandel rechtzeitig einen Überblick über die benötigten Mengen erhalten, müssen die Vertragsärzte die Impfstoffe nun zwei Wochen im Voraus bei den Apotheken bestellen. An der wöchentlichen Lieferung ändert sich jedoch nichts, für die Bestellung wird nach wie vor das Arzneimittelrezept (Muster 16) genutzt. Eine Beschränkung der Bestellmengen wird es wohl nicht mehr geben, da zukünftig wohl ausreichend Impfstoff vorhanden sein wird. Allerdings kann es aufgrund der heterologen Impfungen und der anstehenden Zweitimpfungen mit mRNA-Vakazinen weiterhin zu Kürzungen bei der Zuteilung kommen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einem Schreiben mit. Darüber hinaus werde derzeit geprüft, ob Arztpraxen zukünftig etwas früher erfahren, ob ihnen die bestellte Menge auch zugeteilt werden könne. Ursache für die Umstellung des Bestellverfahrens ist die steigende Impfquote. Nach Angaben des BGM sind mittlerweile 43% der Bevölkerung vollständig geimpft und 58,7% haben mindestens eine Schutzimpfung erhalten (Stand: 13.7.2021).