DBSV: Stellungnahme gegen Festbeträge für Sehhilfen

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) positioniert sich in einer aktuellen Stellungnahme deutlich gegen die Pläne der vom GKV-Spitzenverband geplanten Fortschreibung der Festbeträge für Sehhilfen.

Obwohl seit der letzten Festbetragsfestsetzung im Jahr 2008 zwölf Jahre vergangen sind und es seitdem einen Anstieg des Verbraucherpreisindexes um etwa 15% gibt, ist derzeit keine Erhöhung geplant – die Festbeträge sollen teilweise sogar abgesenkt werden.

Der DBSV betont in seiner Stellungnahme, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung sichergestellt werden müsse – gesetzlich Versicherten muss es ermöglicht werden, zum festgesetzten Festbeitrag zuzahlungsfrei versorgt zu werden. Das dies – insbesondere bei hochgradig sehbehinderten Menschen und Menschen, die eine komplexere Versorgung benötigen – mit den aktuellen Plänen nicht möglich ist, führt der Verband anhand mehrerer Beispiele auf. So werden beispielsweise hochbrechende Brillengläser ab bestimmten Refraktionswerten nur mit besonderer Härtung und Entspiegelung angeboten. Dies liegt an der Materialbeschaffenheit der Gläser und daran, dass ohne Entspiegelung ab einer bestimmten Refraktion das Sehvermögen beeinträchtigt wird. Zudem wird kritisiert, dass zukünftig auch Festbeträge für therapeutische Kontaktlinsen festgelegt werden sollen. Dies stellt sich in der Realität schwierig dar, da sich der Preis in hohem Maße aus individuell erforderlichen, hoch komplexe Dienstleistungsanteil ergibt.

Die vollständige Stellungnahme ist auf der Internetseite des DBSV veröffentlicht.