Deutliche Kritik an Corona-Schutzschirm für Praxen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) aus mehreren Bundesländern haben Anfang März 2021 deutliche Kritik an den Regelungen des Corona-Schutzschirmes für Praxen geäußert. Es sei dringend erforderlich, den Schutzschirm auch auf extrabudgetäre Leistungen auszuweiten.

So sieht das Anfang März 2021 durch den Bundestag beschlossene „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ vor, dass der Schutzschirm für Vertragsarztpraxen, der coronabedingte Fallzahlrückgänge in den Praxen auffangen soll, lediglich die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfasst, nicht aber Präventions- und extrabudgetäre Leistungen. „Die geleistete Arbeit der Haus- und Fachärzte sowie der Psychotherapeuten muss unbedingt angemessen vergütet werden“, betonte beispielsweise die KV Thüringen. Dadurch, dass die Patienten in der Pandemie bestimmte Leistungen weniger in Anspruch nähmen, seien Praxen in ihrer Existenz bedroht.

Die KV Brandenburg äußerte sich hierzu: „Wir Vertragsärzte stemmen uns in vorderster Linie gegen die Coronapandemie. Das machen wir gern und mit hoher Motivation, denn Impfungen, Diagnostik und Therapie sind unsere Profession. Neun von zehn an Corona Erkrankte werden ambulant behandelt.“ Die Ausdehnung des Schutzschirmes auf die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung sei „absolut unverständlich und in höchstem Maße inakzeptabel“. Und weiter führte die KV fort: „Wichtige Leistungen unserer Arbeit werden jedoch extrabudgetär vergütet und fallen jetzt nicht mehr unter den Schutzschirm. Dazu zählen zum Beispiel Krebsfrüherkennung, das ambulante Operieren oder auch Programme für chronisch kranke Patienten“.

Auch die KV Berlin äußerte sich kritisch: „Der Schutzschirm für die ambulante Versorgung verdient seinen Namen nicht. Die getroffenen Regelungen lassen die niedergelassenen Kollegen im Regen stehen“, so der Vorstand.

Deutliche Kritik wurde auch von der KV Niedersachsen geäußert: „Während der Krankenhaussektor großzügig mit finanziellen Mittel gestützt wird, müssen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten um jeden Euro betteln. Das Gesetz muss in dieser Hinsicht nachgebessert werden“, so die Delegierten der KV-Vertreterversammlung.