DGFG für Widerspruchslösung bei Organ- und Gewebespenden

Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) kann sich die Widerspruchslösung bei Transplantationen nur im Zusammenhang mit einer passenden Infrastruktur und ausreichend Ressourcen positiv auf das Spenderverhalten auswirken. In der Aufklärung zu Organ- und Gewebespenden nehmen Ärzte und Pflegekräfte  aufgrund ihrer Nähe zum Patienten eine zentrale Rolle ein. Der finanzielle und wirtschaftliche Druck in den Kliniken, der zu Einsparungen beim Personal führt, erlaubt aber keine ausreichende Aufklärung des Patienten und dessen Angehörigen. Diese Unwissenheit macht es den Angehörigen schwer, im Notfall auch schnell eine Entscheidung für eine Spende zu treffen. Gleichzeitig ist das Zeitfenster für eine Spende in der Regel begrenzt. Hier kann durch die Widerspruchslösung aus Sicht der DGFG wertvolle Zeit gewonnen und damit mehr lebensnotwendige Transplantationen durchgeführt werden.

Erneute Zunahme von Gewebespenden

Laut Information der gemeinnützigen DGFG stimmten im Jahr 2019 40% der Angehörigen einer Gewebespende zu. Damit konnten 2735 Gewebespenden realisiert werden. Bundesweit konnten im vergangenen Jahr 5740 Gewebetransplantate durch die DGFG vermittelt werden, beispielsweise für Hornhauttransplantate, Herzklappen oder Gefäßtransplantate. Am häufigsten sind hierbei Hornhauttransplantate – 2019 konnten 3605 Patienten von der DGFG mit einem Hornhauttransplantat versorgt werden.