DGPRÄC wählt neuen Vorstand: Prof. Dr. Lukas Prantl ist neuer Präsident

Prof. Dr. Lukas Prantl ist neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). Er wurde während der 50. Jahrestagung in Hamburg von den Mitgliedern gewählt. L. Prantl ist Direktor der Klinik für Plastische und Ästhetische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Regensburg und Caritas-Krankenhaus St. Josef in Regensburg. Neben der Präsidentschaft der Deutschen Gesellschaft für klinische Mikrozirkulation und Hämorheologie bekleidet er zahlreiche weitere Ämter und ist Herausgeber der Fachzeitschrift „Clinical Hemorheology and Microcirculation“. Er forscht unter anderem zur Gewebedurchblutung, den Einsatzmöglichkeiten von Fettgewebe und Fettgewebestammzellen zur Gewebeneubildung und zur menschlichen Attraktivität.

Neuer geschäftsführender Vorstand

Als Vizepräsident fungiert nun Prof. Dr. Michael Sauerbier, Chefarzt der Abteilung für Plastische, Hand- und Rekonstruktive Chirurgie der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik (BGU) Frankfurt am Main. M. Sauerbier ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Handchirurgie Scan“ und gehört dem erweiterten Vorstand der „World Society for Reconstructive Microsurgery“ an. Neuer Sekretär ist Prof. Dr. Marcus Lehnhardt, Direktor der Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte im BG-Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum. Der neue Schatzmeister der DGPRÄC, Prof. Dr. Christoph Heitmann, ist niedergelassener Plastischer Chirurg in München. Seine Schwerpunkte sind Brustchirurgie und -rekonstruktion. C. Heitmann ist im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Senologie (DGS) und Vertreter Deutschlands bei der EURAPS.

Patientensicherheit im Mittelpunkt

Inhaltlich steht für den neuen Vorstand die Patientensicherheit im Mittelpunkt. Dazu wurde auf der Mitgliederversammlung ein Antrag zum „fachfremden“ Operieren verabschiedet. Die DGPRÄC fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, im Dialog mit der Ärzteschaft eine rechtliche Regelung umzusetzen, die Patienten und Patientinnen wirksam davor schützt, dass nicht qualifizierte Ärzte ästhetische Eingriffe vornehmen. Für den neuen Präsidenten ist im Rahmen der Patientensicherheit und Versorgungsqualität auch das kürzlich im Parlament beschlossene Implantate-Errichtungsgesetz zur Einführung einer verpflichtenden gründlichen Dokumentation der eingesetzten Brustimplantate von großer Bedeutung. Die DGPRÄC hat seit 2013 die Etablierung des Implantateregisters federführend mitgestaltet.