Diabetisches Fußsyndrom: Zweitmeinung durch plastische Chirurgen ab jetzt möglich

Dank der Einführung des Zweitmeinungsverfahrens beim diabetischen Fußsyndrom hat sich die Behandlungssicherheit der Betroffenen erheblich verbessert. Auch plastische Chirurginnen und Chirurgen sind neben anderen Fachärzten ab sofort zur Erbringung einer Zweitmeinung berechtigt. Insbesondere über plastische Chirurgen stehen Betroffenen damit erfolgsversprechende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie beispielsweise Gewebe- und Fetttransplantationen. „Im Idealfall sollte daher aus unserer Sicht bei andauernden Wundheilungsstörungen grundsätzlich ein plastischer Chirurg konsultiert werden, um zu prüfen, ob ein Extremitätenerhalt durch plastisch-chirurgische Maßnahmen sinnvoll und möglich ist.“, so Prof. Dr. Dr. Lukas Prantl, Präsident der DGPRÄC.
In Deutschland sind etwa acht Millionen Menschen von Diabetes betroffen, von denen rund 20 Prozent ein diabetisches Fußsyndrom als Spätkomplikation entwickeln. Dabei handelt es sich um eine schlecht abheilende Wunde, die in einem höheren Stadium bis auf die Ebene der Knochen reichen kann. Besonders schwer Betroffenen kann oftmals nur eine Amputation helfen. Um dies zu verhindern, können plastische Chirurgen beispielsweise eine Gewebetransplantation durchführen, die bei einer signifikanten Anzahl von Fällen zu einer Abheilung der Defekte führt. Zusätzlich steht mit der autologen Fetttransplantation ein methodisch etabliertes Verfahren mit vielversprechendem Potential zur Verfügung. Durch die im Transplantat enthaltenen adipozytären mesenchymalen Stammzellen kann insbesondere beim diabetischen Fußsyndrom die lokale Wundheilung verbessert werden. Dabei handelt es sich um ein minimalinvasives Verfahren, das in klinischen Studien durch die regenerativen Effekte positive Ergebnisse mit Blick auf Wundheilung und das Vermeiden von Amputationen gezeigt hat.

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