Die meisten GKV-Versicherten entscheiden sich für Hilfsmittel ohne Mehrkosten

Hilfsmittel wie Brillen, Blindenstöcke, Lupen, Rollstühle, Hörhilfen oder Prothesen werden Patienten ärztlich verordnet und die Kosten von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Dabei bezahlt die GKV ihren Versicherten das jeweils „wirtschaftlichste Hilfsmittel“. Wer sich aus ästhetischen Gründen oder solchen des Komforts für ein Hilfsmittel entscheidet, das den Standard des medizinisch Notwendigen überschreitet, muss für die Mehrkosten selbst aufkommen.

Laut dem Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes haben das im vergangenen Jahr nur 22% der GKV-Versicherten gemacht. Durchschnittlich 159 Euro pro Hilfsmittel gaben die Versicherten extra aus, was im Vergleich zum Jahr 2024 einem Mehrkostenplus von 7% entspricht. Die gesamte Summe der Hilfsmittelversorgungen betrug im Jahr 2025 rund 32 Millionen, wobei sich Versicherte in rund 7 Millionen Fällen für ein Hilfsmittel mit Mehrkosten entschieden.

Die Hilfsmittel dienen dazu, den Erfolg einer Behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits bestehende Behinderung auszugleichen. Leistungserbringer wie Hörakustiker oder Sanitätshäuser müssen GKV-Versicherten laut dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz zuerst ein Hilfsmittel ohne Mehrkosten anbieten. Entscheiden sich GKV-Versicherte im weiteren Verlauf für ein Hilfsmittel mit Mehrkosten, sind die Anbieter verpflichtet, die Krankenkassen über deren Höhe zu informieren. Im Sinne einer größeren Transparenz fordert der GKV-Spitzenverband, dass die Anbieter die Krankenkassen künftig auch über die Gründe für die teurere Wahl in Kenntnis setzen müssen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Versicherte in eine unnötig teure Versorgung gedrängt werden.