EBM: Ergänzungen zur Abrechnung von Glaukomoperationen mit Einsatz eines Implantates

Im April 2019 wurden neue Regelungen für die Abrechnung von Glaukomoperationen, bei denen ein Implantat eingesetzt wird, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Die Änderungen wurden nötig, um die neuen Entwicklungen in der Glaukomchirurgie zu berücksichtigen und aufwendige von weniger aufwendigen Eingriffen abzugrenzen. Die Kostenträger nahmen hierzu eine Einstufung aller implantatgeführten Glaukomoperationen vor. Dadurch erhalten nun zeitintensive und schwierige Operationen mit nahtfixierten Implantaten, beispielsweise mittels Ahmed-Valve bzw. Baerveldt-Implantat, einen anderen Kode im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) als Operationen ohne nahtfixiertes Implantat mit einer maximalen Operationsdauer von 15 Minuten, beispielsweise mittels XEN-Implantat. Beide Operationsarten können sowohl ambulant als auch belegärztlich durchgeführt werden.

Der ergänzte OPS sieht unter dem Punkt „Senkung des Augeninnendruckes durch filtrierende Operationen“ nun folgende neue Kodes vor:

OPS-Kode

Bezeichnung

EMB-Zuordnung

5-131.63

Mit nicht nahtfixiertem Implantat, mit Abfluss unter die Bindehaut

V2 intraokular
31332

5-131.64

Mit nahtfixiertem Implantat, mit Abfluss unter die Bindehaut

V3 intraokular
31333