EBM-Reform: eine unendliche Geschichte

Der überarbeitete EBM kommt nicht wie geplant zum 1. Januar 2020. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen konnten sich in entscheidenden Fragen noch nicht einigen und haben den Termin nochmals um drei Monate verschoben. Der Bewertungsausschuss hat hierzu am 10. September 2019 einen neuen Zeitplan aufgestellt. Der weiterentwickelte EBM soll danach zum 1. April 2020 in Kraft treten. Die Beschlussfassung ist für Dezember dieses Jahres geplant. Zudem wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet, der jetzt in den strittigen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern vermitteln soll. Nachdem der Termin für den Start der EBM-Reform bereits mehrmals verschoben werden musste, sollte der überarbeitete EBM eigentlich noch im September beschlossen werden. KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu im August jeweils einen Beschlussantrag vorgelegt. Die Positionen beider Seiten liegen darin teilweise weit auseinander, sodass weitere Beratungen und Berechnungen nötig sind.

Anpassung der Punktzahlen, Vermeiden von Umverteilung

Im Fokus der Reform steht die Bewertung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im EBM. Sie wird an die aktuelle Kostenstruktur der einzelnen Arztgruppen angepasst. Auch das für die Punktzahlbewertungen notwendige kalkulatorische Arztgehalt muss weiterentwickelt werden. Zudem werden die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, neu festgelegt. Für die KBV ist wichtig, dass die EBM-Reform nicht zu größeren Umverteilungen von Geldern zwischen den Arztgruppen führt. Die KBV erwartet zudem, dass die Krankenkassen für die neue Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils zusätzliche Finanzmittel bereitstellen.

Leistungen im EBM beruhen auf Zahlen aus 2005

Die Leistungen im EBM wurden im Jahr 2005 kalkuliert; basierend auf Daten aus den 1990er Jahre. Dabei haben sich die Kosten für einzelne Leistungen in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt, sodass deren Bewertung angepasst werden muss. KBV und GKV-Spitzenverband haben deshalb im Jahr 2012 vereinbart, den EBM weiterzuentwickeln. Zudem hat der Gesetzgeber die Verhandlungspartner zwischenzeitlich aufgefordert, die Bewertung von Leistungen mit einem hohen Technikanteil abzusenken und dafür die sprechende Medizin zu fördern.

Quelle: KBV