EBM Vergütung für die OCT beschlossen

Am 17. September 2019 hat der Bewertungsausschuss die Honorierung für die optische Kohärenztomografie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei der neovaskulären AMD (nAMD) und dem diabetischen Makulaödem (DMÖ) beschlossen. Diese wird zum 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Die entsprechenden OCT-Ziffern werden mit je 399 Punkten bewertet, was aktuell einer EBM-Vergütung von 43,28 entspricht. Die Positionen werden extrabudgetär, also außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) und ohne Bereinigung, vergütet. Ermächtigte Krankenhausärzte müssen dafür zunächst noch einen Antrag auf Erweiterung der Ermächtigung stellen. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands weist daraufhin, dass der Beschluss „nicht nur erfreuliche Aspekte“ enthält und bei der Abrechnung auf die Details der jeweiligen Gebührenordnungsposition zu achten ist. Laut Aussage der KBV erhalten die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme die Anpassung der EBM-Stammdatei erst mit dem nächsten regulären Update für das 1. Quartal 2020. Die neuen Gebührenordnungs­positionen 06336 bis 06339 müssen also in den Praxen für das 4. Quartal 2019 manuell erfasst werden.