Elektronische Patientenakte: Fehlende Technik muss jetzt bestellt werden

Ab dem 1. Juli 2021 müssen – nach einem Beschluss des Gesetzgebers – Arztpraxen über die notwendigen technischen Komponenten verfügen, die für einen ärztlichen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) notwendig sind. Ist dies bis zum 1. Juli 2021 nicht der Fall, so soll die Vergütung der vertragsärztlichen Tätigkeit um 1% gekürzt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesärztekammer haben aktuell bekanntgegeben, dass es eine Ausnahmeregelung für Arztpraxen geben wird, die noch nicht über die nötigen Komponenten verfügen, diese jedoch bereits bei den Anbietern bestellt haben. Zu diesen Komponenten zählen der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), das nötige Update des Telematikinfrastruktur-Konnektors auf die Version PTV4 und ein Update des Praxisverwaltungssystems. Sofern diese Komponenten alle bestellt sind, wird es keine Sanktionen geben. Die BÄK empfiehlt daher dringend, insbesondere den eHBA noch im Laufe dieses Monats zu bestellen und den Beleg aufzubewahren.