Elektronischer Heilberufsausweis ab dem 1. Juli 2021 Pflicht

Ab dem 1. Juli 2021 benötigen Ärzte für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Bei dem Ausweis handelt es sich um eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der TI ausweisen. So sollen die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht werden. Die Ausgabe des Ausweises erfolgt durch die Landesärztekammer.

Beantragt werden kann der Ausweis online bei der Bundesdruckerei. Diese stellt ebenfalls eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.