eRezept: Gesellschaften äußern erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der Tests

Wie die Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Apothekerverband aktuell in einer gemeinsamen Pressemitteilung geäußert haben, hegen sie erhebliche Zweifel an der Aussage der gematik, dass die bisherige Testphase zur Einführung des Elektronischen Rezepts (eRezept) „erfolgreich“ verlaufen sei.

Es sei eher das Gegenteil der Fall: Die Tests, die in der Fokusregion Berlin-Brandenburg durchgeführt wurden, seien nicht aussagekräftig. Von den ursprünglich geplanten 1.000 eRezepten, deren Ausstellung innerhalb der ursprünglichen Testphase bis September 2021 geplant war, wurden – auch nach einer Verlängerung der Testphase bis November 2021 – lediglich 42 eRezepte erstellt.  Auch die Anzahl der teilnehmenden Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenkassen war deutlich niedriger als geplant, Kliniken waren gar nicht beteiligt.

Es wird daher angezweifelt, dass die geringe Anzahl der ausgestellten eRezepte eine Beurteilung zulässt. Aktuell werden in Praxen rund 2 Millionen Rezepte täglich ausgestellt, fehlerhaft übermittelte eRezepte würden nicht nur zu einer großen Belastung in Praxen und Apotheken führen, sondern würden auch eine Gefährdung der Patientensicherheit darstellen.

Vor diesem Hintergrund wird der durch das Bundesgesundheitsministerium herbeigeführte Beschluss kritisiert, nachdem das eRezept ab dem 1. Dezember 2021 bundesweit in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken der Softwarehersteller getestet werden soll. Der Vorschlag der Gegenseite, die Beendigung der erfolgreichen Testung an transparente Qualitätskriterien anzubinden, die jeder Anbieter zu erfüllen hat, wurde abgelehnt. Somit ändert sich nichts an der bundesweit verpflichtenden Einführung des eRezepts zum 1. Januar 2022. Praxen, die über die technische Ausstattung verfügen, sind ab diesem Datum dazu verpflichtet, eRezepte zu erstellen, Apotheken sind zur Einlösung verpflichtet.