Ermächtigte Ärzte erhalten derzeit keine TI-Kosten erstattet

Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen erhalten vorerst keine Kostenerstattung für die Telematikinfrastruktur (TI). Betroffen hiervon sind Ermächtigte, die mit ihrer Praxis oder Einrichtung bereits an die TI angeschlossen sind. Sie hatten bis Ende 2018 die Gelder für die Erstausstattung und für die laufenden Betriebskosten über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) erhalten. Dazu sah die Finanzierungsvereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen eine entsprechende Sonderregelung vor. Nach Inkrafttreten der Finanzierungsvereinbarung, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit den Krankenkassen zur TI abgeschlossen hat, endete die Sonderregelung am 31. Dezember 2018. Die Finanzierungsvereinbarung gilt zwar auch für Ermächtigte, sieht jedoch bisher keine Regelung für ermächtige Ärzte und Einrichtungen vor, die bereits mit einem Konnektor für das Versichertenstammdatenmanagement arbeiten und eigentlich Anspruch auf die Erstattung der anfallenden Kosten haben. Die Kostenübernahme greift nach der aktuellen Vereinbarung erst, wenn ein – bisher nicht auf dem Markt erhältlicher – eHealth-Konnektor verwendet wird, der auch Anwendungen wie den elektronischen Medikationsplan und ein Notfalldatenmanagement ermöglicht.

KBV plädiert für eine Übergangsregelung

Die KBV schlägt vor, die Kostenerstattung für die betroffenen Ärzte und Einrichtungen bis Ende 2019 zu verlängern. Zudem sollen auch Ermächtigte, die bereits im Jahr 2018 die TI-Technik bestellt haben und das System demnächst installiert bekommen, von der Erstattung profitieren. Für diese Änderung muss eine neue Vereinbarung zwischen der KBV, dem GKV-Spitzenverband sowie der DKG getroffen werden. Nicht betroffen von der nunmehr entstandenen Finanzierungslücke sind die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Da es sich bei MVZ nicht um ermächtigte Einrichtungen handelt, können sie ihre TI-Ausgaben auch weiterhin über die KVen abrechnen.