Fortbildungspunkte werden auf 200 abgesenkt

Da es Ärzten aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht möglich ist, an Präsenzfortbildungen teilzunehmen, hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen, die erforderliche Anzahl an Fortbildungspunkten (CME-Punkten), die als Nachweise von den Ärzten erbracht werden muss, abzusenken.

Statt der ursprünglich notwendigen 250 Fortbildungspunkte ist rückwirkend ab dem 1. April 2020 nur noch der Nachweise für 200 Punkte im Zeitraum der letzten fünf Jahre zu belegen. Diese Regelung ist zeitlich begrenzt und gilt zunächst nur bis zum 30. September 2020. Somit genügt es für Ärzte, deren Nachweisfrist für die Fortbildungspunkte zwischen April 2020 und September 2020 endet, wenn sie 200 Punkte nachweisen können.

Bereits im April 2020 wurde die Nachweispflicht für die Fortbildungspunkte vom Bundesministerium für Gesundheit um ein Quartal verlängert. Die Verlängerung gilt auch für diejenigen Ärzte, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb eines Zweijahreszeitraums verpflichtet wurden.