G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anfang Dezember 2021 die Verlängerung der aktuell geltenden Corona-Sonderregelungen beschlossen.

Somit ist es bis zum 31. März 2022 weiterhin gestattet, Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen, Folgeverordnungen von häuslicher Krankenpflege, Heil- und Hilfsmitteln bei bekannten Versicherten auszustellen, telefonische Konsultationen und Videosprechstunden durchzuführen und sich die Portokosten für den Versand von Verordnungen und Überweisungen zurückerstatten zu lassen.

Die Sonderregelung für Krankentransporte, die bisher an die epidemische Lage geknüpft war, wurde ebenfalls bis Ende März 2022 verlängert, die Sonderregelungen beim Entlassmanagement sind nun bis zum 31. Mai 2022 gültig. Die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 können noch bis zum 25. Februar 2022 durchgeführt werden, auch wenn die Untersuchungszeiträume überschritten sind.

Noch offen ist aktuell, ob die Sonderregelung zu den Chronikerpauschalen verlängert wird und ob eine telefonische Konsultation auch dann vergütet wird, wenn ein Patient in demselben Quartal in die Praxis kommt oder den Arzt per Videosprechstunde konsultiert.

Mittels der Sonderregelungen sollen die Praxen in der Pandemie entlasten werden und die direkten Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich gehalten werden.