Gesundheitspolitische Positionen in Orthopädie und Unfallchirurgie

Mit Blick auf die Bundestagswahlen und Neubildung der Bundesregierung haben die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie sowie der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie gesundheitspolitische Positionen in Orthopädie und Unfallchirurgie mit acht thematischen Schwerpunkten verfasst. Die Autoren fordern zunächst einen Nachweis über die Qualität der bereits vorhandenen Patientenregister, um die Patientenversorgung auch weiterhin sicherstellen zu können. Dafür sollten beispielsweise die von den Fachgesellschaften entwickelten Zertifizierungsverfahren vonseiten der Politik anerkannt werden. Darüber hinaus wird in dem Papier die Kritik des Sachverständigenrats an der Datenschutz-Grundverordnung wiederholt. Verlangt werden – analog zur staatlich geforderten und implementierten Qualitätssicherung – datensichere Voraussetzungen, um pseudonymisierte Patientendaten verwenden zu können. Danach könne auf die Einwilligung des Patienten verzichtet werden, da der Persönlichkeitsschutz durch die Pseudonymisierung gegeben sei.

Aufhebung von Fehlanreizen durch Entbudgetierung, Weiterentwicklung der zertifizierten TraumaNetzwerk-Strukturen, Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur

Im zweiten thematischen Schwerpunkt geht es um die Aufhebung von Fehlanreizen in Klinik und Praxis, damit Ärzte sich wieder verstärkt an den Bedürfnissen der Patienten orientieren. Deshalb sollen u.a. Budgets und die Festsetzung von gerechten und fairen Vergütungen für definierte Leistungen und damit die Entbudgetierung abgeschafft werden. Zudem müssten Disease-Management-Programme weiterentwickelt und DRG-Systeme reformiert werden. Der Weiterentwicklung der zertifizierten TraumaNetzwerk-Strukturen zur Bewältigung von andersgearteten Überlastungsszenarien wie Pandemien und terroristischen Anschlägen widmet sich der Forderungskatalog in Punkt drei. Hier wird der Ausbau der vorhandenen Netzwerkstrukturen als sinnvoll erachtet. Demgegenüber bewerten die Autoren den Neuaufbau eines Netzwerkes als weniger zielführend. Ferner sprechen sich die Gesellschaften und der Berufsverband für die Refinanzierung der dreistufigen Notfallversorgung aus, denn nach Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses müssen die mit dieser Versorgungsstruktur beauftragten Kliniken hohe Kosten im Personal- und Sachbereich vorhalten. Die Sicherstellung der Notfallversorgung sei als Daseinsfürsorge zu begreifen, so die Urheber des Positionspapiers. Punkt fünf fokussiert die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur, die die Patientensicherheit erhöhen und Doppeluntersuchungen reduzieren werde. Gleichwohl entstehen dadurch für die Kliniken und Praxen hohen Investitionen, die von staatlicher Seite refinanziert werden müssten. Gefordert wird eine kostensensible Lösung, die den Datenaustausch zwischen Klinik und Praxis ermöglicht. Diesen Anforderungen werde die ePA nicht gerecht, so das Urteil der Orthopäden und Unfallchirurgen; eine Überarbeitung bzw. Neukonzeption sei daher unumgänglich. Ohne eine Refinanzierung der Weiter- und Fortbildung im ärztlichen bzw. pflegerischen Bereich können deren hohes Niveau zukünftig nicht aufrechterhalten werden, so das Statement in Punkt 6. Dem schließt sich in Punkt 7 die Forderung nach Anerkennung der bereits vollständig ausverhandelten Gebührenordnung für Ärzte an.

Letztes Thema auf der Agenda ist die Übernahme der europäischen Richtlinien in das nationale Medizinproduktegesetz, was nach Ansicht der Interessenvertreter die innovativen Hersteller in Deutschland gefährde. Denn für multinational agierende Konzerne sei es ein Leichtes, entsprechende Datenmengen zu generieren, die zu einer Zulassung und Zertifizierung einer Implantatkategorie notwendig seien. Hierdurch würden Hürden für nationale Hersteller aufgebaut bzw. Abhängigkeiten von multinationalen Konzernen geschaffen, was unter allen Umständen zu vermeiden sei.

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