Im Herbst 2025 will das Bundesjustizministerium (BMJV) einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und „weitere Personen, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben“, strafrechtlich besser geschützt werden sollen. Auch wenn Ärzte nicht explizit genannt werden, was die Kassenärztliche Bundesvereinigung moniert, fallen sie in die letzte Kategorie. Das Vorhaben war bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehalten, dann aber durch das vorzeitige Aus der Ampelkoalition ausgebremst worden. Dass für das Gemeinwohl tätige Menschen „immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“ würden, kann laut Bundesregierung nicht nur für die Angegriffenen selbst gravierende Auswirkungen haben, sondern ebenso für die „Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens“. Denn offene Aggression und Angriffe könnten dazu führen, dass Betroffene lieber von ihrem Engagement zurücktreten, als sich weiteren Gefahren auszusetzen. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung befürwortet, Angriffe auf die genannten Personengruppen härter zu bestrafen.
