Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz will das Bundeskabinett ab dem Jahr 2027 insgesamt 2,64 Milliarden Euro pro Jahr bei der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung einsparen. Bezogen auf die rund 100.000 Praxen in Deutschland wären das im Schnitt 5% und damit 24.000 Euro weniger als im Jahr 2025. Eine Sonderauswertung des Zentralinstituts für kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt aber, dass die geplanten Kürzungen Praxen unterschiedlicher Fachgruppen auch unterschiedlich hart treffen werden.
Demnach wären von der „Streichung kostenintensiver Sondervergütungen“ besonders Radiologen betroffen. Dort könnte es pro Arzt zu einem Vergütungsausfall von rund 68.000 Euro kommen. Mit einem Minus von 44.000 Euro pro Arzt müssen Hals-Nasen-Ohren-Ärzte rechnen, Phoniater und Pädaudiologen mit 32.000 Euro und Internisten mit 31.000 Euro weniger. Danach folgen Neurologen (-26.000 Euro) und Orthopäden (-23.000 Euro). Bei den Augenärzten lägen die Einbußen bei 7.997 Euro pro Arzt und bewegen sich im Rahmen dessen, was auch auf Gynäkologen und Kinder- und Jugendmediziner zukommen dürfte.
Laut Zi werden die Fachgruppen mit den wohl größten Verlusten deshalb so stark getroffen, weil gerade sie am meisten von der bisherigen Finanzierung für eine schnelle Terminvergabe für Patienten profitiert haben, die von Hausärzten oder den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt wurden. „Die Kürzungen entfallen ausschließlich auf Leistungen, die der Gesetzgeber erst vor Kurzem für besonders förderungswürdig hielt und daher finanziell aufgewertet hat“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. rer. pol. Dominik von Stillfried. Die Praxen könnten darauf nur mit Personalabbau reagieren, was wiederum eine Verringerung des Termin- und Leistungsangebots zur Folge hätte. Aus seiner Sicht sei das Kürzungsgesetz nichts anderes als „der Einstieg in die Wartelisten- und Rationierungsmedizin“.
