Grippeimpfung in Apotheken: Schiedsstelle legt nun die Vergütung fest

Das am 30. 6. 2022 in Kraft getretene Pflegebonusgesetz sieht u. a. vor, dass Apotheken zukünftig Grippeimpfungen als Regelleistung anbieten können. Dafür sollen sie eine Vergütung von je 1 Euro pro Einzeldosis erhalten. Darüber hinaus ist eine Umsatzsteuer für die Beschaffung der Grippeimpfstoffe vorgesehen. Unklar ist allerdings noch, was den Apotheken für die Impfleistung und deren Dokumentation zu zahlen und wie diese Vergütung abzurechnen ist. Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung konnten sich bis zum 31. 8.2022 hinsichtlich der Vergütungsmodalitäten für die Grippeimpfungen nicht einigen, informierte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg seine Mitglieder. Nun ist nach § 129 Absatz 8 Pflegebonusgesetz die Schiedsstelle am Zug, binnen eines Monats eine Regelung herbeizuführen. Damit gilt der Start der Impfkampagne in den Apotheken ab 1. 10. 2022 als sicher, denn eine etwaige Klage der Krankenkassen gegen den Schiedsspruch hätte keine aufschiebende Wirkung.