Höhere Erstattungsbeträge für Telematikinfrastruktur

Nach einer Entscheidung des Bundesschiedsamtes vom 21. April 2022 erhalten Arztpraxen höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur (TI). Zum einen werden die Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und andere Anwendungen angehoben, zum anderen werden neue Pauschalen eingeführt. Der Schiedsspruch wurde nötig, da sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bisher nicht auf eine Anpassung der Pauschalen einigen konnten.

Somit wird der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals nun von 595 Euro auf 677,50 Euro angehoben, die Pauschalen hierfür werden ebenfalls angehoben. Die Praxen haben zudem nun Anrecht auf die Erstattung von mindestens einem weiteren Kartenterminal, damit sie die Komfortsignatur nutzen können. Für die Nutzung der Komfortsignatur muss ein Kartenterminal zur Verfügung stehen, das in einem gesicherten Raum steht und in dem der elektronische Heilberufsausweis des Arztes über den ganzen Tag verbleibt. Für die Einrichtung de Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM), die für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt wird, stehen nun 200 statt bisher 100 Euro zur Verfügung. Auch der Erstattungsbetrag der Betriebskosten für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte wurde angepasst. Zudem wird es einen Erstattungsbetrag für den Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico geben, der noch verhandelt und in Kürze bekanntgegeben wird. Bei diesen Terminals treten seit Jahresbeginn Probleme beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten auf, die zu technischen Abstürzen des ganzen Systems führen können. Die KBV-Forderung nach einer Sonderpauschale, die rückwirkend nicht erstattete Kosten abdeckt, wurde vom Schiedsamt abgelehnt. Die Anzahl der erstatteten Kartenterminals für Arztpraxen errechnet sich weiterhin aus der Fallzahl der Jahr 2016/2017. Die von der KBV geforderte Verwendung aktuellerer Daten wurde ebenfalls abgelehnt.

Überblick über die neue Finanzierungsvereinbarung zur TI

  • Pauschale für stationäre Kartenterminals und Konnektoren
  • Praxis mit bis zu drei Ärzten: 1661,50 Euro (bisher 1549 Euro)
  • Praxis mit vier bis sechs Ärzten: 2309 Euro (bisher 2084 Euro)
  • Praxis mit über sechs Ärzten: 2956,50 Euro (bisher 2619 Euro)
  • Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan: 677,50 Euro pro Gerät
    (bisher: 595 Euro)
  • Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße,
    ein Terminal für zwei Ärzte): 677,5 Euro pro Gerät
  • Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico: Erstattungsbetrag wird noch bekanntgegeben
  • Austausch defekter Konnektoren: Erstattungsbetrag wird noch bekanntgegeben
  • Pauschalen für TI-Anwendung Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan
  • Konnektor-Update: 530 Euro (bisher 380 Euro)
  • Integrationspauschale für PVS-Update: 400 Euro (bisher 150 Euro)
  • Einrichtungspauschale für TI-Anwendung KIM / eArztbrief: 200 Euro (bisher 100 Euro)
  • Integrationspauschale für PVS-Update für ePatientenakte: 350 Euro (bisher 150 Euro)
  • Betriebskostenpauschale für Notfalldatenmanagement: 5,25 Euro je Quartal
  • Betriebskostenpauschale für eMedikationsplan: 7,50 Euro je Quartal
  • Betriebskostenpauschale für ePatientenakte: 23,25 Euro je Quartal