Honorarumsätze stiegen im 2. Halbjahr leicht an

Die Honorarumsätze von Vertragsärzten und -psychotherapeuten sind in der zweiten Jahreshälfte 2019 im Bundesdurchschnitt leicht gestiegen. Das geht aus den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) jüngst veröffentlichten Honorarberichten 3/2019 und 4/2019 hervor. Danach lag der durchschnittliche Honorarumsatz nach Abzug aller Kosten in beiden Quartalen bei jeweils knapp 57.000 Euro. Für das 3. Quartal 2019 beziffert die KVB den Umsatz pro Behandlungsfall mit zirka 70 Euro (+2,1 %) und für das 4. Quartal mit rund 71 Euro (+2,7 %). Bei den Fachärzten belief sich der Honorarumsatz im Schnitt auf ungefähr 56.000 Euro (+3,4 %) im 3. Quartal und auf 57.000 Euro (+1,9 %) im 4. Quartal. Pro Behandlungsfall kamen Fachärzte auf einen Umsatz von 71 Euro (+2,3 %) beziehungsweise 72 Euro (+3,8 %).

Die Gesamtvergütung konnte im 3. Quartal um 3,8 % auf 364,5 Millionen gesteigert werden und im 4. Quartal um 3,4 % auf 331,4 Millionen Euro. Dabei stieg die Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) überproportional um 11,3 % beziehungsweise um 19,4 % an. Im Vergleich dazu blieb die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung jedoch fast gleich, im 4. Quartal ist sie sogar um 4,8 % gesunken. Begründen lässt sich diese Entwicklung mit dem Mitte Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz. Danach wird die Behandlung eines Patienten außerhalb der MGV in voller Höhe honoriert, wenn der Termin über eine Terminservicestelle zustande gekommen ist. Dasselbe gilt für offene Sprechstunden und die Behandlung neuer Patienten.