Impfung gegen Herpes zoster wird Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 6. März 2019 in Berlin beschlossen, dass die Impfung gegen Herpes zoster mit dem seit Mai 2018 in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff (Shingrix® von GSK) zukünftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen wird. Die Impfung besteht aus zwei Dosen, die intramuskulär im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht werden. Die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) wird entsprechend an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Impfempfehlung der STIKO berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie. Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise: Diabetes mellitus, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronische Niereninsuffizienz, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression, HIV-Infektion.

Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster. Etwa 5% von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlages bestehen bleiben kann.

Die Empfehlung, dass sich Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer Grunderkrankung ab einem Alter von 50 Jahren mit dem Totimpfstoff gegen Gürtelrose impfen lassen sollten, veröffentlichte die STIKO im Dezember 2018 im Epidemiologischen Bulletin 50/2018. Die (Standard-)Impfung gegen Herpes zoster mit einem attenuierten Lebendimpfstoff wurde durch die STIKO nicht empfohlen (Epidemiologisches Bulletin Nr. 34/2017). Begleitend zur Impfempfehlung stellt das RKI auf seinen Internetseiten FAQs zur Erkrankung und Impfung sowie Informationen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung.