Der Gesetzgeber legt fest, wie hoch der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung ist. Den individuellen Zusatzbeitrag können die Krankenkassen selbst bestimmen, er darf mehrfach im Jahr individuell angepasst werden, ändert sich üblicherweise jedoch nur einmal am Ende des Jahres. Im Jahr 2026 liegt der Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 2,9% bei einer Spanne von derzeit 2,18–4,39%. Die Unterschiede können somit mehrere hundert Euro im Jahr betragen.
Bisher mussten die Krankenkassen eine Erhöhung des Zusatzbeitrages schriftlich ihren Versicherten mitteilen. Mit der Umsetzung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes entfällt diese Informationspflicht aus Gründen des Bürokratieabbaus, einige Krankenkassen haben jedoch bereits angekündigt, weiterhin freiwillig zu informieren.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist in dem Zusammenhang daraufhin, dass Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht haben. Ein Wechsel ist jedoch nur bis zum Ende des Monats möglich, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmalig fällig ist. Versicherten wird daher empfohlen, regelmäßig – idealerweise monatlich – zu prüfen, ob der Zusatzbeitrag erhöht wird. Dies ist beispielsweise auf den Internetseiten der Krankenkassen, der Krankenkassen-App, der Mitgliederzeitschrift oder über die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes möglich.
