IVOM: Regelung zur Stichprobenprüfung um zwei Jahre verlängert

Anfang Februar 2025 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband die aktuelle Regelung der Stichprobenprüfung bei der Durchführung einer intravitrealen operativen Medikamenteneingabe (IVOM) um zwei Jahre – bis Ende des Jahres 2026 – verlängert. Somit können für weitere zwei Jahre Prüfungen von Indikation und Dokumentation einer IVOM durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung durchgeführt werden. Zur Dokumentation sind die Augenärzte nach der Qualitätssicherungsvereinbarung verpflichtet. Die IVOM wurde im Herbst des Jahres 2014 in den EBM aufgenommen und darf nur von Ärzten durchgeführt werden, die über eine Genehmigung ihrer KV verfügen. Die hierfür erforderlichen Anforderungen sind innerhalb der Qualitätssicherungsvereinbarung geregelt.