KBV: Ärzteschaft kritisiert geplantes GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Die am 28. Juni 2022 von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes stößt in der Ärzteschaft auf scharfe Kritik. Das Gesetz soll durch Einsparungen zur Sanierung der GKV-Finanzen beitragen, die derzeit mit 17 Milliarden Euro das höchste Defizit aller Zeiten aufweisen.

So ist innerhalb des neuen Gesetzes beispielsweise geplant, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz wieder abzuschaffen, die vor drei Jahren eingeführt wurde, damit Patienten ohne „festen“ Haus- oder Facharzt schneller einen Termin erhalten.

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sieht in den Plänen eine „echte Leistungskürzung“: „Es kann und darf nicht sein, dass am Ende das enorme Engagement der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bestraft wird, Neupatienten zusätzliche Termine anzubieten, so wie es die Politik auch gewollt hatte“, betonte A. Gassen und fügte hinzu: „Das Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik wird damit ein weiteres Mal erschüttert.“ Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, fragt sich angesichts der Pläne, „wie zuverlässig politische und gesetzliche Zusagen sowie Aufträge letztlich sind angesichts einer offenbar immer kürzer werdenden Halbwertszeit“.

Unabhängig davon sei die Streichung kontraproduktiv angesichts der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Notfallreform. So ist innerhalb des Vertrages eine Steuerung des Patientenstroms mittels Ersteinschätzung vorgesehen. Hierfür müsse den Praxen ein Anreiz gegeben werden, die über die 116117 vermittelten Patienten – etwa 75% der Anrufer – kurzfristig zu untersuchen und zu behandeln.

Innerhalb des Finanzstabilisierungsgesetzes ist zudem geplant, das Defizit der Krankenkassen mit einem erhöhten Steuerzuschuss von zwei Milliarden Euro, einem Bundesdarlehen in Höhe von einer Milliarde Euro sowie mittels einer Erhöhung des Zusatzbetrages um 0,3% auszugleichen. Weitere Pläne sind eine Reduzierung der Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung und des Gesundheitsfonds auf das gesetzliche Minimum. Durch letztere Maßnahme könnten vier Milliarden Euro bei den Kassen und 2,4 Milliarden Euro beim Gesundheitsfonds eingespart werden.

Die KBV hat angekündigt, die gesetzlichen Regelungen intensiv zu prüfen und sich in das Verfahren einzubringen.