KBV: Konzept zur Umsetzung der elektronischen Überweisung vorgelegt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Ende Juli 2026 ein Konzept zur Umsetzung der elektronischen Überweisung (eÜberweisung) vorgelegt. Diese ist Bestandteil des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen und soll dazu beitragen, die Patientensteuerung, beispielsweise in der Primärarztversorgung, zu unterstützen. So soll sie durch die Praxen niederschwellig und ohne zusätzlichen Aufwand ausgestellt werden können und medizinische und administrative Informationen enthalten, die von der überweisungsannehmenden Praxis bereits bei der Terminvereinbarung eingesehen werden können. Ein zentrales Element des Konzeptes ist ein Versorgungsfachdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur, der einen schnellen Austausch dieser Informationen zwischen den Praxen ermöglicht. Auf einem Server werden alle notwendigen Unterlagen abgelegt und können zur Mit- und Weiterbehandlung von Ärzten, Praxismitarbeitern und Patienten eingesehen werden. Zudem ist der Zugriff durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen.

Die bereits existierende elektronische Patientenakte eignet sich nicht für die Umsetzung der eÜberweisung, da nicht jeder Versicherte über diese Akte verfügt und zudem die Inhalte durch die Patienten gelöscht oder mit eingeschränkten Zugriffsrechten versehen werden könnten.