KBV legt Alternativvorschlag zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur vor

Am 18. November 2022 haben das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik einen Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz gestellt, in dem unter anderem mittels einer TI-Pauschale die Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur geregelt werden soll. Dieser Antrag, an dem keine Vertreter der Ärzte beteiligt waren, wird nun von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heftig kritisiert: „An der Höhe der bisherigen Pauschalen soll sich trotz Inflation und technischem Fortschritt nichts ändern; das Verfahren zur Festlegung ist zudem schwerfällig und kompliziert. Die Pauschalen sind aber jetzt schon zu knapp bemessen. Dem Fass den Boden aus schlägt aber, dass – wenn es nach dem Änderungsantrag geht – die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Vorleistung gehen müssten, da bis zur Erstattung bis zu 72 Monate vergehen können. Wie kann die Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung à la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, so die deutlichen Worte von Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. „Es ist gelinde gesagt dreist, dass BMG und gematik alleine festlegen sollen, welche Komponenten denn noch so in die TI-Infrastruktur kommen könnten. Und dieses Wünsch-dir-was soll von den Niedergelassenen alleine bezahlt werden“, ergänzt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Dieser Antrag würgt jegliche Identifikation mit der TI in der Ärzteschaft ab. Ärzte und Psychotherapeuten werden das nicht einfach so und still hinnehmen“, so die KBV-Vorstände.

Finanzierung soll sich am aktuellen Verfahren zur Festlegung der Preise für neue Arzneimittel orientieren

Im Gegenzug stellt die KBV eine andere Finanzierungsmöglichkeit vor. So empfiehlt sie, dass die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten zukünftig zwischen dem GKV-Spitzenverband und den TI-Anbietern verhandelt werden – analog zur Festlegung der Preise für neue Arzneimittel. „Bei einem solchen AMNOG- und DIGA-ähnlichen Verfahren sitzen die richtigen Parteien am Tisch – die finanzierenden Krankenkassen und die TI-Anbieter, die anders als die KBV Einblick in die Kostenstruktur ihrer Produkte haben“, merkte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, an.

„Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht ins Blaue hinein sämtliche IT-Kosten über eine über sechs Jahre gestreckte Monatspauschale abgegolten werden, deren genaue Höhe derzeit niemand kennt und die auch bei veränderten Rahmenbedingungen nicht angehoben werden soll“, erklärt S. Hofmeister. „Für die Ärztinnen und Ärzte müssen die TI-Kosten ein Durchlaufposten sein und dürfen nicht zu Mehrkosten führen. Wir hoffen sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium unseren Gesetzesvorschlag aufgreift und nicht wie im Änderungsantrag vorgesehen, gemeinsam mit der Gematik einen unzumutbaren Vertrag zulasten Dritter – nämlich der Vertragsärzte – abschließt“, forderte T. Kriedel.