KBV: Portokosten für Arztbriefe werden weiterhin unbegrenzt erstattet

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat am 24. September 2020 bekanntgegeben, dass die Versandkosten für postalisch versendete Arztbriefe noch bis zum 30. September 2021 unbegrenzt erstattet werden. Ursprünglich war vorgesehen, ab Juli 2020 die Erstattung der Portokosten zu beschränken und den Versand der elektronischen Arztbriefe mittels einer neuen Strukturförderpauschale zu unterstützen. Grund für diese Übergangsregelung ist, dass die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht. Arztpraxen erhalten somit eine vollständige Erstattung aller Kosten für Briefe und Faxe. Die Vergütung der elektronischen Arztbriefe erfolgt weiterhin – unabhängig von dieser Übergangsregelung – mittels Strukturförderpauschale.