KBV und GKV-Spitzenverband: Verhandlungen zur Erstattung von Hygienekosten gescheitert

Die Verhandlungen zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zur kostendeckenden Erstattung der stark gestiegenen Hygienekosten sind Anfang Januar 2021 gescheitert. So hatte die KBV gefordert, Hygienezuschläge in den EBM aufzunehmen, damit Ärzte mit besonders hohen Hygieneaufwendungen – beispielsweise bei ambulanten Operationen – spezifische Zuschläge zu den jeweiligen Einzelleistungen erhalten. Zudem waren für die betroffenen Arztgruppen extrabudgetäre Zuschläge zu den Grund- und Versichertenpauschalen für die allgemeinen Hygienekosten geplant.

Auch die Verhandlungen zur Honorierung der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen und der Honorierung der elektronischen Patientenakte führten bisher zu keinem Erfolg. Daher hat die KBV nun den Erweiterten Bewertungsausschuss eingeschaltet. Dieser ist nun beauftragt, einen Beschluss herbeiführen.