Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat am 6. Dezember 2025 das Positionspapier zum Erhalt des Sozialstaates und einer modernen ambulanten medizinischen Versorgung verabschiedet. Das Positionspapier enthält auch Forderungen, die an die nächste Bundesregierung gerichtet sind. So soll die staatliche Regulierung verringert, die Therapiefreiheit geschützt, das Honorarbudget abgeschafft, die Sanktionen durch Anreize ersetzt und die Ambulantisierung gefördert werden. Die aktuelle Legislaturperiode habe für das Gesundheitswesen einen Stillstand bedeutet, die Probleme in der ambulanten Gesundheitsversorgung seien durch die Politik ignoriert worden. Es sei daher erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Praxen nachhaltig zu stärken und die Versorgung der Bevölkerung zu sichern.
GKV-Ausgaben müssen priorisiert werden
Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und dem zunehmenden Fachkräftemangel sei das Gesundheitswesen höheren Belastungen ausgesetzt und müsse nachhaltiger finanziert werden. Um dies zu erreichen, sollten versicherungsfremde Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen und alternativ durch steuerliche Zuschüsse finanziert werden. Um eine Priorisierung der Finanzmittel durchzuführen, schlagen die Mitglieder der Vertreterversammlung einen Runden Tisch mit allen Beteiligten der Selbstverwaltung vor.
Selbstverwaltung und freie Berufsausübung darf nicht mehr missachtet werden
Die Vertreterversammlung sieht in der überbordenden Bürokratie, der unzureichenden Finanzierung und der Zunahme der staatlichen Regelungen eine Gefahr für die freie Berufsausübung der Ärzte. Dieser Eingriff der Politik in Selbstverwaltung und freie Berufsausübung und müsse gestoppt werden. Vielmehr müsse die Politik die ambulante Versorgung nachhaltig stärken, damit diese für Ärzte attraktiv bleibe. In Deutschland würden zu viele Eingriffe ausschließlich stationär erbracht, so könnten über vier Millionen Operationen ambulant erbracht und damit günstiger werden. Zudem sollen die freiberuflich-selbständige Strukturen in der ambulanten Versorgung unterstützt werden. Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die Aus- und Weiterbildung der ärztlichen Versorgung durch gesetzliche Maßnahmen zu sichern und somit die ambulante Versorgung auch zukünftig sicherzustellen. Dabei soll auf die Schaffung neuer Behörden oder Institute möglichst verzichtet werden.
Budgetierung soll abgeschafft werden
„Die Budgetgrenzen sind für alle ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten innerhalb der ersten 100 Tage einer neuen Bundesregierung abzuschaffen“, so lautet eine Forderung der Vertreterversammlung. Leistung muss belohnt werden, leistungsfeindliche Elemente in der ambulanten Vergütung sollten zum Wohle der Versorgung beseitigt werden. Hierzu müsse es eine bedarfsgerechte Finanzierung geben, in der auch der Inflationsausgleich berücksichtigt werden. Der aktuelle gesetzliche Rahmen sei hierfür zu eng.
Patientensteuerung soll verbessert werden
Im ärztlichen Bereitschaftsdienst und in den Notaufnahmen muss die Patientensteuerung verbindlich – durch ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren – geregelt werden. Hierfür sollen die verfügbaren Instrumente (Rufnummer 116 117) gestärkt werden.
Ärzte sollen Versorgung mitgestalten
„Wir bieten unseren Sachverstand und unsere Expertise der Gesundheitspolitik an, um sachgerechte und an den Strukturprinzipien orientierte Lösungen für Versorgungsprobleme zu finden.“ Hierfür schlägt die Vertreterversammlung die Erarbeitung gemeinsamer Eckpunkte für ein Praxiszukunftsgesetz zu erarbeiten.
Das vollständige Positionspapier „Unsere Forderungen zur Bundestagswahl zur 21. Legislaturperiode – Zum Erhalt des Sozialstaates und einer modernen und zeitgemäßen ambulanten medizinischen Versorgung“ kann auf der Internetseite der KBV nachgelesen werden.