Keine verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. September 2022

Entgegen früheren Beschlüssen wird das E-Rezept zum 1. September 2022 nicht automatisch und verpflichtend in zwei Bundesländern eingeführt. Darauf haben sich am 31. Mai 2022 die Gesellschafter der Gematik – u. a. das Bundesgesundheitsministerium mit einem Anteil 51%, wie auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen – verständigt. Stattdessen startet das E-Rezept ab September in den Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein mit verstärkten Tests, aber ohne eine verpflichtende Teilnahme der Arztpraxen. Die verpflichtende bundesweite Einführung war zum 1. Januar 2022 geplant, wurde aber wegen der geringen Beteiligung in der Testphase verschoben. Neben der Verschiebung der flächendeckenden Einführung beschlossen die Gesellschafter der Gematik nun auch die Rahmenbedingungen für die weitere Einführung des E-Rezepts. Danach erfolge der Einstieg in die zweite Phase mit sechs weiteren Bundesländern bzw. KV-Regionen frühestens drei Monate nach dem Start der ersten Phase, erklärte KBV-Vorstandmitglied Dr. Thomas Kriedel, die sich bei den gestrigen Verhandlungen mit ihren Forderungen maßgeblich durchsetzen konnte. Voraussetzung dafür sei ein gemeinsamer Beschluss der Gesellschafter über den erfolgreichen Abschluss von Phase eins, so T. Kriedel.