Während die meisten Praxen den E-Mail-Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) vor allem für den Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an die Krankenkassen einsetzen, bleibt eine weitere Stärke vielfach ungenutzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist in ihren Praxisnachrichten daraufhin, dass mit KIM auch die Übermittlung der Quartalsabrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die Kassenärztliche Vereinigung sicher und einfach funktioniert. Dazu muss man sich weder zusätzlich einloggen noch die Datei manuell hochladen. Im PVS gibt es einen Button, der mit „1-Click-Abrechnung“ oder „Abrechnung an KV senden“ beschriftet ist und über den die Daten direkt aus der Abrechnungsmaske übermittelt werden. Die Adresse der KV wählt das PVS automatisch aus. Im Anschluss daran erhält die Praxis dann noch eine Eingangsbestätigung.
