Konzept zur Stärkung der sektorengleichen Versorgung in Deutschland

Ein Konsortium unter der Beteiligung des Hamburg Centers for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK-Dachverband hat ein gemeinsames Konzept erarbeitet, um das Gesundheitswesen bedarfsgerechter und effektiver zu gestalten. Das Konzept zur Stärkung der sektorengleichen Versorgung in Deutschland plant, Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können – sogenannte sektorengleiche Leistungen – gleich zu vergüten, unabhängig davon, an welchem Ort sie durchgeführt wurden.

Verglichen mit den restlichen OECD-Ländern werden in Deutschland noch überdurchschnittlich viele Behandlungen stationär durchgeführt. Der Wissenschaftliche Direktor des HCHE, Prof. Dr. Jonas Schreyögg, äußerte sich hierzu: „Der Handlungsdruck, die Sektorengrenzen zu überwinden, hat aber auch hierzulande nicht nur vor dem Hintergrund von Personalengpässen immer mehr zugenommen. Mit dem vorgestellten Konzept kann das deutsche Gesundheitssystem bedarfsgerechter und effizienter ausgerichtet werden“.

Auf dem Weg zu einer höheren Ambulantisierung sieht das Konzept zwei Phasen vor. In der ersten Phase, einer etwa dreijährigen Übergangsphase, soll die Vergütung der ambulanten Behandlung zunächst an die Vergütung bei stationären Behandlungen angepasst werden. So sollen ambulante und stationäre Behandlungen gleich vergütet werden, bei der stationären Behandlung werden zusätzlich lediglich diejenigen Kosten vergütet, die rein aufgrund der stationären Aufnahme entstehen. In der zweiten Phase sollen – basierend auf den in der ersten Phase gesammelten Daten – sektorengleiche Leistungsgruppen gebildet werden, die über sektorengleiche Pauschalen vergüten werden.

Das Vergütungskonzept wurde auf Grundlage des mittels Innovationsfonds geförderten Projektes „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)“ entwickelt und basiert auf einem im Jahr 2018 vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vorgeschlagenen Ansatz. Internationale Vergleiche sowie Abrechnungsdaten des deutschen Gesundheitssystems sowie Befragungen von Ärzten und Krankenkassen wurden ebenfalls berücksichtigt.

Das Konzept steht hier zum Download zur Verfügung.