Anfang Mai 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium seinen Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) veröffentlicht. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, eine konsequente und an den Bedürfnissen der Nutzer ausgerichtete Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege in Deutschland sicherzustellen. So sollen Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem geschaffen, Gesundheitsdaten für die Forschung nutzbar gemacht und Versichertendaten innovativ genutzt werden können. Zudem sollen die neuen Regelungen zum Europäischen Gesundheitsdatenraum umgesetzt und in Deutschland ein europäisch anschlussfähiges und vernetztes Gesundheitsdatenökosystem aufgebaut werden. Die Interoperabilitätsprozesse im Gesundheitswesen und der Pflege sollen sektorenübergreifend durch erweiterte Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiterentwickelt, die Stabilität der Telematikinfrastruktur soll verbessert und die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Ärzten und der Pflege soll weiterentwickelt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Gesundheitsdaten der Patienten stärker genutzt werden, sowohl für die direkte Patientenversorgung als auch durch Weitergabe der Daten, beispielsweise für die Forschung.
Verbände üben scharfe Kritik
Seit der Veröffentlichung wurde der Referentenentwurf durch zahlreiche Verbände kritisiert. Auch der BVA äußerte sich kritisch. So warnt er zum einen vor der Untergrabung der Autonomie der Ärztinnen und Ärzte und fordert eine Garantie der unter besonderem Schutz stehenden sensiblen Daten im Sinne des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Insbesondere sei ein Eingriff in die Terminhoheit der Praxen strikt abzulehnen.
„Der Referentenentwurf des GeDIG muss grundlegend überarbeitet werden“, so die klare Aussage des 1. Vorsitzenden des BVA, Daniel Pleger. Auch wenn eine funktionalisierende Digitalisierung und sinnvolle digitale Anwendungen insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung hilfreich seien, müsse jedoch zunächst eine anwenderfreundliche und fehlerfrei funktionierende Telematikinfrastruktur geschaffen werden. Die Androhung von Sanktionen bei gleichzeitigem Ziel der Entlastung der Praxen seien grotesk. Auch die Auswertung der medizinischen Daten kritisiert der Berufsverband: „Das Gesetz schafft hier einen Freifahrtschein für die gesetzlichen Krankenkassen zur alleinigen Auswertung dieser Daten, ohne die Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen“, so der 2. Vorsitzende Dr. med. Peter Heinz zu dem Gesetzesentwurf. Der Verband fordert deutliche Nachbesserungen und einen maximalen Schutz der Behandlungsdaten im Sinne der Patientinnen und Patienten. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Terminvergabe über Apps der Krankenkassen mit Zugriff auf die Praxisverwaltungssysteme. Eine Praxis sei ein wirtschaftliches Unternehmen, das die vollständige Hoheit über den Terminkalender haben sollte. „Termine sind kein frei verfügbares Gut, über das man von extern bestimmen könne“, stellt D. Pleger klar.
Der Kabinettentwurf für das geplante Gesetzt wird noch im Juni 2026 erwartet, die Lesungen im Bundestag und Bundesrat folgen in diesem Sommer.
