Medizinische Fachangestellte auch während Homeoffice unfallversichert

Mit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetztes Mitte Juni 2021 besitzen Medizinische Fachangestellte und andere Beschäftigte, die von zu Hause arbeiten, nun den gleichen Versicherungsschutz wie bei der Ausübung ihrer Arbeit in der Praxis bzw. innerhalb ihrer Betriebsstätte. So sind sie nun auch auf ihren Wegen – beispielsweise vom heimischen Schreibtisch bis zur Küche oder zur Toilette – gesetzlich unfallversichert. Auch wenn während des Arbeitens von zu Hause Kinder zur Bereuung gebracht werden müssen, ist dieser Weg nun versichert. Das Gesetz, das die mobile Arbeit im Homeoffice der Ausübung einer Tätigkeit innerhalb eines Unternehmens bezüglich einer Unfallversicherung nun gleichstellt, dient dazu, die neuen Beschäftigungsformen abzusichern.