Musterwiderspruch gegen Honorarabzug bei TI-Verweigerung

Die Freie Ärzteschaft hat Anfang August 2019 auf ihrer Internetseite eine Anleitung für Ärzte veröffentlicht, die nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind und Widerspruch gegen den Honorarabzug von einem Prozent einlegen möchten. So rät die Freie Ärzteschaft allen Ärzten, denen Aufgrund eines fehlenden TI-Anschlusses das Honorar durch ihre Kassenärztliche Vereinigung gekürzt wurde, innerhalb eines Monats nach Zugang des Honorarbescheides Widerspruch einzulegen. Durch den Widerspruch wird verhindert, dass der Honorarbescheid rechtskräftig wird. Anschließende Musterklagen werden zeigen, ob der Honorarabzug rechtmäßig ist.

Für den Widerspruch stellt die Freie Ärzteschaft ein Formular zum Download zur Verfügung. Dieses kann bei Bedarf vervollständigt, unterzeichnet und anschließend per Fax oder Post an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung geschickt werden.

Geht ein Widerspruch bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein, entscheidet der Widerspruchsausschuss, wie damit zu verfahren ist. Wird er akzeptiert, wird die Honorarkürzung aufgehoben. Wird der Vorgang bis zu einer Entscheidung der Musterklage ruhend gestellt, so hängt es von der Gerichtsentscheidung ab, ob die Honorarkürzung letztendlich erfolgt. Wird der Widerspruch durch den Widerspruchsausschuss zurückgewiesen, so kann innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Die Freie Ärzteschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Erfolg des Widerspruchs- oder Klageverfahren keine Gewähr übernommen werden kann und die Nutzung des Musterwiderspruchs auf eigene Gefahr erfolgt. Das Formular richtet sich lediglich gegen eine Honorarkürzung aufgrund eines fehlenden TI-Anschlusses, einer Honorarkürzung aus einem anderen Grund kann nicht mittels dieses Formulars widersprochen werden.